Mit einem Auskunftsbegehren können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten ein privates Unternehmen oder eine staatliche Stelle über Sie speichert oder bearbeitet. Nachfolgend finden Sie verschiedene Musterbriefe.
Massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) vom 19. Juni 1992, wobei das Auskunftsrecht in Art. 8 festgehalten ist.
Wichtig
Gemäss Art. 8 Abs. 6 kann niemand zum Voraus auf sein Auskunftsrecht verzichten. Somit haben Sie in jedem Fall das Recht, Auskunft zu verlangen, auch wenn beispielsweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht.
Nachfolgend sind einige Adressaten aufgelistet, an welche Sie entsprechende Auskunftsbegehren senden können.
Grossmattstrasse 9
8902 Urdorf
Easymonitoring AG
Baarermattstrasse 10
6340 Baar
Moneyhouse AG
Lettenstrasse 7
6343 Rotkreuz
Zentralstelle für Kreditinformationen
Postfach 1108
8048 Zürich
CRIF AG
Postfach
8034 Zürich
Infoscore Inkasso AG
Ifangstrasse 8
8952 Schlieren
Intrum Justitia AG
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Bramenstrasse 5
8184 Bachenbülach
AZ Direct AG
Bionstrasse 7
9015 St. Gallen
Bundesamt für Polizei
Datenschutzbeauftragter
Nussbaumstrasse 29
3003 Bern
Recht & Compliance
Fachstelle Datenschutz
Hilfikerstrasse 1
3000 Bern 65