Ein Auskunftsbegehren schafft Klarheit

Mit einem Auskunftsbegehren können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten ein privates Unternehmen oder eine staatliche Stelle über Sie speichert oder bearbeitet. Nachfolgend finden Sie verschiedene Musterbriefe.

Massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) vom 19. Juni 1992, wobei das Auskunftsrecht in Art. 8 festgehalten ist.

Wichtig

Gemäss Art. 8 Abs. 6 kann niemand zum Voraus auf sein Auskunftsrecht verzichten. Somit haben Sie in jedem Fall das Recht, Auskunft zu verlangen, auch wenn beispielsweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht.

Verfügbare Musterbriefe

Nachfolgend sind einige Adressaten aufgelistet, an welche Sie entsprechende Auskunftsbegehren senden können.

Bonitätsdatenbanken/FinanzenAdresshändlerStaat / öffentliche VerwaltungÖffentlicher Verkehr
Bisnode D&B Schweiz AG
Grossmattstrasse 9
8902 Urdorf

Easymonitoring AG
Baarermattstrasse 10
6340 Baar

Moneyhouse AG
Lettenstrasse 7
6343 Rotkreuz

Zentralstelle für Kreditinformationen
Postfach 1108
8048 Zürich

CRIF AG
Postfach
8034 Zürich

Infoscore Inkasso AG
Ifangstrasse 8
8952 Schlieren

Intrum Justitia AG
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach

Schober Direct Media AG
Bramenstrasse 5
8184 Bachenbülach

AZ Direct AG
Bionstrasse 7
9015 St. Gallen

Anfrage über gespeicherte Daten über die eigene Person im Schengener Informationssystem:

Bundesamt für Polizei
Datenschutzbeauftragter
Nussbaumstrasse 29
3003 Bern

SBB AG
Recht & Compliance
Fachstelle Datenschutz
Hilfikerstrasse 1
3000 Bern 65